Sobald Sie einen Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Wie viele Stunden Betreuung nötig sind, legt die DGUV Vorschrift 2 fest.
Wir übernehmen diese Aufgabe als externe Sifa: planbar, praxisnah und ohne eigene Personalkosten.
Unsere Leistungen.
Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
- Regelmäßige Betriebsbegehungen mit Protokoll und Maßnahmenliste
- Beratung und Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA) ab 20 Beschäftigten
- Unfallanalyse und Unfallrekonstruktion, Hilfe bei Unfallmeldungen
- Beratung bei Neubau, Umbau und Beschaffung von Maschinen
- Begleitung bei Besuchen von Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht
So läuft es ab.
In vier Schritten
- Kostenloses Erstgespräch: Mitarbeiterzahl, Branche, Berufsgenossenschaft.
- Angebot mit festem Stundenkontingent nach DGUV Vorschrift 2.
- Erstbegehung und Bestandsaufnahme Ihrer vorhandenen Unterlagen.
- Laufende Betreuung mit jährlichem Bericht.
Was wir für Sie tun.
Leistungen im Detail
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bei allen Aufgaben, die das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 vorsehen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Unternehmer, wir sorgen dafür, dass Sie sie sicher wahrnehmen können.
Grundbetreuung
Die gesetzlich festgelegten Aufgabenfelder: Beratung bei Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsstättengestaltung, Beschaffung und Organisation des Arbeitsschutzes.
Betriebsbegehungen
Regelmäßige Begehungen mit Fotoprotokoll und priorisierter Maßnahmenliste, damit Sie wissen, was zuerst zu tun ist.
Gefährdungsbeurteilung
Beratung und Unterstützung bei Erstellung und Fortschreibung, inklusive psychischer Belastung.
Arbeitsschutzausschuss
Vorbereitung, Teilnahme und Protokoll der vierteljährlichen Sitzungen ab mehr als 20 Beschäftigten.
Unfallanalyse
Nach einem Unfall klären wir Ursachen, unterstützen bei der Unfallanzeige und leiten Maßnahmen ab, damit es nicht wieder passiert.
Behördentermine
Vorbereitung und Begleitung bei Besuchen von Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht.
Betreuungsmodelle.
Was die DGUV Vorschrift 2 verlangt
Wie viel Betreuung Ihr Betrieb braucht, hängt von der Zahl der Beschäftigten und der Branche ab. Die DGUV Vorschrift 2 kennt drei Wege:
Regelbetreuung für Betriebe bis 10 Beschäftigte
Eine Grundbetreuung, die bei Bedarf und spätestens nach festen Fristen wiederholt wird, plus anlassbezogene Betreuung, etwa bei neuen Maschinen, Umbauten oder nach Unfällen.
Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
Eine Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Beschäftigtem und Jahr, abhängig von der Betreuungsgruppe Ihrer Branche, aufgeteilt auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dazu kommt ein betriebsspezifischer Teil, den wir gemeinsam mit Ihnen festlegen.
Alternative bedarfsorientierte Betreuung
Das sogenannte Unternehmermodell für kleinere Betriebe, meist bis 50 Beschäftigte. Der Unternehmer nimmt an Schulungen seiner Berufsgenossenschaft teil und holt sich bei Bedarf eine Fachkraft dazu. Ob Ihre Berufsgenossenschaft dieses Modell anbietet, klären wir im Erstgespräch.
Intern oder extern?
Der Vergleich
Sie können einen eigenen Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen oder einen externen Dienstleister bestellen. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist die externe Lösung wirtschaftlicher:
- Keine mehrmonatige Ausbildung und keine Freistellung eines Mitarbeiters
- Sofort einsatzbereit, mit Erfahrung aus vielen Branchen
- Planbare Kosten über ein festes Stundenkontingent
- Vertretung und Fortbildung sind nicht Ihr Thema
Ihre Pflichten.
Als Unternehmer im Überblick
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt schriftlich bestellen
- Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren
- Beschäftigte mindestens jährlich unterweisen
- Arbeitsschutzausschuss ab mehr als 20 Beschäftigten
- Sicherheitsbeauftragte ab mehr als 20 Beschäftigten
- Ersthelfer und Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl
- Arbeitsmittel regelmäßig prüfen lassen
Wir behalten diese Pflichten gemeinsam mit Ihnen im Blick und erinnern Sie an Fristen.
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Verwandte Leistungen
Gefährdungsbeurteilung
Beratung und Unterstützung bei der Erstellung.
Unterweisungen
Jährliche Pflichtunterweisungen vor Ort.
Brandschutz
Brandschutzhelfer, Brandschutzordnung, Räumungsübungen.
Häufige Fragen.
Zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick, mit Rechtsgrundlage. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten innerhalb eines Werktags.
Stand: September 2026
Pflichten und Verantwortung
Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Beschäftigten. Jeder Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, intern oder extern.
Auch Minijobber und Teilzeitkräfte zählen mit. Wie umfangreich die Betreuung sein muss, regelt die DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft.
Grundlage: § 5 ASiG, DGUV Vorschrift 2
Was passiert, wenn ich keine Sifa bestellt habe?
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Nach einem Arbeitsunfall drohen bei grober Fahrlässigkeit zusätzlich Regress der Berufsgenossenschaft und persönliche Haftung.
Bei Betriebsbesichtigungen fragen Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht regelmäßig nach der Bestellung und den Einsatzzeiten.
Grundlage: § 20 ASiG, § 110 SGB VII
Brauche ich einen Arbeitsschutzausschuss?
Ja, sobald Sie mehr als 20 Beschäftigte haben. Der Ausschuss tagt mindestens einmal im Vierteljahr.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört zu den Pflichtmitgliedern. Wir bereiten die Sitzungen vor, nehmen teil und protokollieren.
Grundlage: § 11 ASiG
Umfang und Ablauf
Wie viele Stunden Betreuung brauche ich?
Das hängt von Mitarbeiterzahl und Gefährdung Ihrer Branche ab. Die DGUV Vorschrift 2 legt feste Einsatzzeiten für die Grundbetreuung plus einen betriebsspezifischen Teil fest.
Wir berechnen Ihren Bedarf im Erstgespräch und machen Ihnen ein Angebot mit festem Stundenkontingent.
Grundlage: DGUV Vorschrift 2
Gibt es für kleine Betriebe eine einfachere Lösung?
Ja. Viele Berufsgenossenschaften bieten kleineren Betrieben, meist bis 50 Beschäftigte, das Unternehmermodell an, bei dem der Unternehmer selbst geschult wird und nur bei Bedarf eine Fachkraft hinzuzieht.
Ob das für Sie passt und was Ihre Berufsgenossenschaft verlangt, klären wir im Erstgespräch.
Grundlage: DGUV Vorschrift 2
Betreuen Sie auch außerhalb von Baden‑Württemberg?
Ja, wir betreuen Unternehmen bundesweit.
Begehungen bündeln wir mit Prüfungen und Unterweisungen, damit sich die Anfahrt für Sie lohnt.