Brandschutz.
Organisiert, geprüft, einsatzbereit

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Bundesweit im EinsatzAntwort innerhalb eines WerktagsFester AnsprechpartnerPrüfsichere Dokumentation

Ein Brand gefährdet Menschenleben, Maschinen und im schlimmsten Fall die Existenz Ihres Betriebs. Baugenehmigung, Versicherer und Arbeitsstättenregeln stellen deshalb klare Anforderungen.

Wir sorgen dafür, dass Sie diese erfüllen und Ihre Mitarbeiter wissen, was im Notfall zu tun ist.

Unsere Leistungen.
Im Detail

Wir kümmern uns um den organisatorischen Brandschutz in Ihrem Betrieb, also alles, was Menschen im Brandfall schützt und im Alltag Brände verhindert.

Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205‑003, mit regelmäßigen Begehungen und Bericht an die Geschäftsleitung.

Brandschutzordnung

Teil A für alle, Teil B für Beschäftigte, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben, abgestimmt auf Ihr Gebäude.

Flucht und Rettungspläne

Normgerechte Pläne nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601, auf Wunsch mit Aushang und Aktualisierung.

Brandschutzhelfer

Ausbildung mit Theorie und praktischer Löschübung, direkt bei Ihnen im Betrieb.

Mehr erfahren →

Brandschutzbegehungen

Wir prüfen Fluchtwege, Brandschutztüren, Löschmittel und Lagerung und dokumentieren Mängel mit Fotos.

Räumungsübungen

Planung, Durchführung und Auswertung, damit im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist.

Brandschutz im Betrieb.
Drei Säulen, klare Zuständigkeiten

Wirksamer Brandschutz ruht auf drei Säulen, die ineinandergreifen müssen. Nicht alles davon ist Aufgabe des Brandschutzbeauftragten. Damit Sie wissen, wen Sie wofür brauchen:

Baulicher Brandschutz

Brandabschnitte, Brandschutztüren, Fluchtwege und Rettungswege. Er wird im Baugenehmigungsverfahren festgelegt und darf im Alltag nicht unterlaufen werden, etwa durch verkeilte Brandschutztüren.

Zuständig: Architekten und Brandschutzplaner erstellen das Brandschutzkonzept, Prüfsachverständige prüfen es, die Baurechtsbehörde genehmigt. Bauliche Änderungen gehören in deren Hände.

Unser Beitrag als Brandschutzbeauftragte: Wir achten bei Begehungen darauf, dass die Schutzziele im Alltag eingehalten werden, etwa bei verkeilten Brandschutztüren oder zugestellten Fluchtwegen. Bei Umbauten und Nutzungsänderungen weisen wir frühzeitig auf den Abstimmungsbedarf hin.

Anlagentechnischer Brandschutz

Brandmeldeanlagen, Rauchabzug, Sicherheitsbeleuchtung und Feuerlöscher. Diese Anlagen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden.

Zuständig: Fachfirmen und Sachkundige warten und prüfen die Anlagen, zum Beispiel Feuerlöscher nach DIN 14406-4, Brandmeldeanlagen nach DIN 14675, elektrische Anlagen durch Elektrofachkräfte und prüfpflichtige sicherheitstechnische Anlagen durch Prüfsachverständige.

Unser Beitrag als Brandschutzbeauftragte: Wir behalten Prüffristen und Nachweise im Blick, prüfen die Dokumentation auf Vollständigkeit und stimmen uns mit den Fachfirmen ab.

Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzordnung, Flucht und Rettungspläne, Brandschutzhelfer, Unterweisungen und Räumungsübungen. Hier liegt unser Schwerpunkt, denn die meisten Mängel bei Begehungen betreffen die Organisation, nicht die Technik.

Zuständig: Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Die Umsetzung ist die Kernaufgabe des Brandschutzbeauftragten.

Unser Beitrag als Brandschutzbeauftragte: Brandschutzordnung Teil A, B und C, Abstimmung der Flucht und Rettungspläne, Ausbildung der Brandschutzhelfer, regelmäßige Begehungen, Räumungsübungen und Unterweisungen.

Und die Feuerwehr?

Der abwehrende Brandschutz ist Sache der Feuerwehr. Wir übernehmen die Abstimmung mit ihr, etwa zu Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrplänen nach DIN 14095 und Brandverhütungsschauen.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten.
Was wir für Sie übernehmen

  • Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Brandschutzes
  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen und Mängelberichte
  • Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung
  • Mitwirkung bei Unterweisungen und Räumungsübungen
  • Kontrolle von Flucht und Rettungswegen
  • Ansprechpartner für Feuerwehr, Behörden und Versicherer

Warum extern?
Unabhängig und erfahren

Ein eigener Brandschutzbeauftragter braucht eine umfangreiche Ausbildung und regelmäßige Fortbildung. Für viele Betriebe lohnt sich das nicht. Als externer Brandschutzbeauftragter bringen wir die Qualifikation mit, kennen die Anforderungen der Versicherer und sehen Ihren Betrieb mit dem Blick von außen.

Brandschutz und Arbeitssicherheit bündeln wir auf Wunsch in einem Termin. Das spart Ihnen Zeit und Kosten.

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Häufige Fragen.
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Stand: September 2026

Pflichten

Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich?

Bei normaler Brandgefährdung in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Besuchern oder Schichtbetrieb können es mehr sein.

Entscheidend ist, dass in jeder Schicht und bei Urlaub oder Krankheit genug Brandschutzhelfer anwesend sind.

Grundlage: ASR A2.2

Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Nicht in jedem Betrieb. Häufig fordern ihn Baugenehmigung, Sonderbauvorschriften, die Industriebaurichtlinie oder der Versicherer.

Auch ohne Pflicht lohnt er sich bei größeren Betrieben, weil er die Brandschutzorganisation dauerhaft im Blick behält.

Grundlage: DGUV Information 205‑003

Brauche ich eine Brandschutzordnung?

Ja, in den meisten Betrieben. Teil A hängt für alle sichtbar aus, Teil B richtet sich an die Beschäftigten, Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben.

Die Brandschutzordnung sollte regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, überprüft werden.

Grundlage: DIN 14096, ASR A2.2

Umsetzung

Wann brauche ich Flucht und Rettungspläne?

Wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung Ihrer Arbeitsstätte es erfordern, etwa bei unübersichtlichen Gebäuden, mehreren Etagen oder Publikumsverkehr.

Wir erstellen die Pläne normgerecht und stimmen sie mit Ihrer Brandschutzordnung ab.

Grundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601

Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre, zusätzlich zur jährlichen Unterweisung aller Beschäftigten.

Die Ausbildung umfasst Theorie und eine praktische Löschübung mit Feuerlöschern.

Grundlage: DGUV Information 205‑023

Wie oft sollten wir eine Räumungsübung machen?

Wir empfehlen mindestens eine Übung pro Jahr. Sie zeigt, ob Fluchtwege, Sammelstelle und Zuständigkeiten im Ernstfall funktionieren.

Planung, Durchführung und Auswertung übernehmen wir für Sie.

Grundlage: ASR A2.3

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