Arbeitsmittelprüfung.
Durch befähigte Personen

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Bundesweit im EinsatzAntwort innerhalb eines WerktagsFester AnsprechpartnerPrüfsichere Dokumentation

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Sie, Arbeitsmittel regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen zu lassen.

Wir prüfen bei Ihnen vor Ort, kennzeichnen geprüfte Arbeitsmittel mit Prüfplakette und liefern das Prüfprotokoll.

Was wir prüfen.
Und wie oft

Arbeitsmittel Grundlage Übliches Intervall
Leitern und Tritte BetrSichV, DGUV Information 208‑016 jährlich, je nach Nutzung
Regale und Palettenregale DIN EN 15635 mindestens jährlich
PSA gegen Absturz DGUV Regel 112‑198 mindestens jährlich
Anschlagmittel (Ketten, Hebebänder, Seile) BetrSichV, DGUV Regeln mindestens jährlich
Ortsveränderliche elektrische Geräte DGUV Vorschrift 3 6 bis 24 Monate, je nach Einsatz

Das konkrete Intervall legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Wir unterstützen Sie dabei.

Ihre Vorteile

  • Prüfung aller Arbeitsmittel an einem Termin
  • Prüfliste als Excel oder PDF
  • Erinnerung an den nächsten Prüftermin

Prüfleistungen.
Im Detail

Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel vor Ort, kennzeichnen sie mit Prüfplakette und dokumentieren jedes Ergebnis nachvollziehbar.

Leitern und Tritte

Holme, Sprossen, Gelenke, Füße und Spreizsicherungen. Defekte Leitern werden sofort gekennzeichnet und aussortiert.

Regale und Palettenregale

Inspektion nach DIN EN 15635: Anfahrschäden, Verformungen, Verankerung, Belastungsschilder und Sicherungen.

PSA gegen Absturz

Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Höhensicherungsgeräte, mindestens jährlich durch eine sachkundige Person.

Anschlagmittel

Ketten, Hebebänder, Rundschlingen und Seile: Verschleiß, Verformung, Kennzeichnung und Ablegereife.

Elektrische Geräte

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 mit Messprotokoll.

Prüfkataster

Alle Arbeitsmittel mit Standort, Prüfdatum und nächster Frist in einer Liste, als Excel oder PDF.

Prüfpflicht nach BetrSichV.
So funktioniert es

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel, deren Sicherheit von Montage, Zustand oder Verschleiß abhängt, regelmäßig geprüft werden. Das Grundprinzip:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Sie legt fest, welche Arbeitsmittel geprüft werden, wie umfangreich und in welchen Abständen.
  2. Zur Prüfung befähigte Person: Geprüft wird von jemandem mit passender Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Tätigkeit im Prüfbereich (TRBS 1203).
  3. Dokumentation: Das Ergebnis wird aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt (§ 14 Abs. 7 BetrSichV).
  4. Mängel: Beschädigte Arbeitsmittel dürfen erst nach Instandsetzung wieder verwendet werden.

Fehlen Prüfungen oder Nachweise, ist das bei Unfällen ein zentraler Vorwurf gegen den Arbeitgeber. Eine lückenlose Prüfdokumentation schützt Sie.

So läuft es ab.
Ein Termin, alles geprüft

  1. Sie nennen uns Art und ungefähre Anzahl Ihrer Arbeitsmittel.
  2. Sie erhalten ein Festpreisangebot.
  3. Wir prüfen alles an einem Termin, auf Wunsch außerhalb Ihrer Kernzeiten.
  4. Sie erhalten Prüfprotokolle und Prüfkataster, wir erinnern an die nächste Frist.

Ihre Vorteile.
Weniger Aufwand

  • Mehrere Prüfarten an einem Termin
  • Kombinierbar mit Begehung und Unterweisung
  • Klare Kennzeichnung mit Prüfplakette
  • Digitale Nachweise, jederzeit abrufbar

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Häufige Fragen.
Zur Arbeitsmittelprüfung

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick, mit Rechtsgrundlage. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten innerhalb eines Werktags.

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Stand: September 2026

Pflichten

Welche Arbeitsmittel müssen geprüft werden?

Alle Arbeitsmittel, deren Sicherheit von Montage, Zustand oder Verschleiß abhängt, zum Beispiel Leitern, Regale, Anschlagmittel, PSA gegen Absturz und elektrische Geräte.

Welche Prüfungen in welchem Umfang nötig sind, legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Grundlage: § 3 und § 14 BetrSichV

Wer darf Arbeitsmittel prüfen?

Eine zur Prüfung befähigte Person mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktueller Tätigkeit im Prüfbereich.

Für elektrische Geräte ist zusätzlich eine Elektrofachkraft erforderlich.

Grundlage: TRBS 1203, DGUV Vorschrift 3

Wie oft müssen Regale geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person, dazu regelmäßige Sichtkontrollen durch Ihre Lagerverantwortlichen.

Beschädigte Regale müssen je nach Schaden sofort entlastet oder gesperrt werden.

Grundlage: DIN EN 15635

Fristen und Ablauf

Wie oft müssen Leitern geprüft werden?

In der Regel einmal jährlich, bei starker Nutzung häufiger. Das Intervall legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Zusätzlich muss jeder Nutzer die Leiter vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel prüfen.

Grundlage: DGUV Information 208‑016

Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?

Als Richtwert alle sechs Monate, auf Baustellen alle drei Monate. Bei geringer Fehlerquote sind in Büros bis zu zwei Jahre möglich.

Grundlage: DGUV Vorschrift 3

Was bekomme ich nach der Prüfung?

Eine Prüfplakette an jedem geprüften Arbeitsmittel und ein Prüfprotokoll mit allen Ergebnissen als PDF oder Excel.

Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig an den nächsten Prüftermin.

Grundlage: § 14 Abs. 7 BetrSichV

Prüfplaketten abgelaufen?
Wir prüfen bei Ihnen vor Ort.

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