Spielplatzprüfung.
Nach DIN EN 1176

ࠉ
Qualifiziert nach DIN 79161‑1Prüfbericht mit FotosFestpreisangebotBundesweit im Einsatz

Wer einen Spielplatz betreibt, haftet für dessen sicheren Zustand. Das gilt für Kommunen und Kitas genauso wie für Wohnungsbaugesellschaften, Hotels, Campingplätze und Restaurants mit Spielecke. Kommt ein Kind zu Schaden, fragt die Versicherung zuerst nach dem Prüfnachweis.

Unsere nach DIN 79161‑1 qualifizierten Spielplatzprüfer prüfen Ihre Spielplätze und liefern Ihnen einen Bericht, der genau diesen Nachweis führt.

Was die Norm verlangt.
Drei Inspektionsstufen

Inspektion Häufigkeit Wer prüft
Visuelle Routineinspektion täglich bis wöchentlich, je nach Nutzung eigene, eingewiesene Mitarbeiter
Operative Inspektion alle 1 bis 3 Monate eigene, geschulte Mitarbeiter
Jährliche Hauptinspektion spätestens alle 12 Monate qualifizierter Spielplatzprüfer (unsere Leistung)

Grundlage ist DIN EN 1176‑7. Die genauen Intervalle legen Sie anhand der Herstellerangaben und der Nutzung fest. Dabei beraten wir Sie.

Unsere Leistungen.
Alles für Ihren Nachweis

  • Jährliche Hauptinspektion aller Spielgeräte, Fallschutzbeläge und Einfriedungen
  • Prüfung vor Erstinbetriebnahme bei neuen oder umgebauten Spielplätzen
  • Prüfbericht je Gerät mit Fotos, Mängeleinstufung und Handlungsempfehlung
  • Priorisierung: sofort sperren, zeitnah beheben, beobachten
  • Einweisung Ihrer Mitarbeiter für visuelle und operative Inspektion
  • Vorlagen für Kontrollbuch und Prüfprotokolle
  • Auf Wunsch Erinnerung an den nächsten Prüftermin

Für wen.
Betreiber in der Verantwortung

  • Kommunen und Gemeinden
  • Kitas und Schulen, auch in freier Trägerschaft
  • Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen
  • Hotels, Ferienanlagen und Campingplätze
  • Gastronomie, Freizeitparks und Indoorspielplätze

So läuft es ab

  1. Sie nennen uns Anzahl und Standorte der Spielplätze.
  2. Sie erhalten ein Festpreisangebot.
  3. Wir prüfen vor Ort, bei mehreren Plätzen in einer Tour.
  4. Der Prüfbericht kommt digital als PDF. Mängel mit Sofortbedarf melden wir noch am Prüftag.

Was wir prüfen.
Der ganze Spielplatz

Bei der Hauptinspektion betrachten wir nicht nur die Spielgeräte, sondern den gesamten Spielplatz:

Spielgeräte

Standsicherheit, Verschleiß, Korrosion, Holzfäule, lose Verbindungen und fehlende Teile.

Fangstellen

Öffnungen, in denen Kopf, Hals, Finger oder Kleidung hängen bleiben können, geprüft mit Prüfkörpern.

Fallschutz und Fallräume

Art und Höhe des Fallschutzes im Verhältnis zur freien Fallhöhe, freie Fallräume ohne Hindernisse.

Fundamente

Freiliegende Fundamente, Verankerungen und Stolperstellen im Spielbereich.

Umgebung

Einfriedung, Zugänge, Wege, Bänke und Abfallbehälter sowie Giftpflanzen im Umfeld.

Dokumentation

Prüfbericht je Gerät mit Foto, Befund, Risikoeinstufung und Empfehlung.

Typische Mängel.
Was wir am häufigsten finden

Die meisten Unfälle auf Spielplätzen entstehen nicht durch spektakuläre Defekte, sondern durch schleichende Veränderungen:

  • Fallschutz aus Sand, Kies oder Rindenmulch ist verdichtet, weggespielt oder zu flach
  • Holzteile sind im Erdbereich morsch, ohne dass man es von außen sieht
  • Schrauben haben sich gelockert, Abdeckkappen fehlen, scharfe Kanten entstehen
  • Nachträglich angebrachte Seile, Tücher oder Äste schaffen neue Fangstellen
  • Fundamente liegen durch Abnutzung frei und werden zur Stolperfalle

Eine gute Routine und operative Inspektion durch eigene Mitarbeiter fängt vieles davon ab. Wir zeigen Ihrem Team, worauf es achten muss, und stellen Checklisten bereit.

Das könnte Sie auch interessieren.
Verwandte Leistungen

Arbeitssicherheit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Kommunen und Träger.

Mehr erfahren →

Unterweisungen

Einweisung Ihrer Mitarbeiter in die Spielplatzkontrolle.

Mehr erfahren →

Arbeitsmittelprüfung

Leitern, Regale und Geräte in Bauhof und Einrichtung.

Mehr erfahren →

Häufige Fragen.
Zur Spielplatzprüfung

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick, mit Rechtsgrundlage. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten innerhalb eines Werktags.

Frage stellen →

Stand: September 2026

Pflichten und Verantwortung

Ist die jährliche Spielplatzprüfung Pflicht?

Ja, faktisch. Wer einen Spielplatz betreibt, hat eine Verkehrssicherungspflicht und muss die Sicherheit regelmäßig prüfen und dokumentieren lassen.

Maßstab dafür ist die DIN EN 1176‑7 als anerkannter Stand der Technik. Ohne dokumentierte Hauptinspektion können Sie nach einem Unfall kaum nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.

Grundlage: § 823 BGB, DIN EN 1176‑7

Wer haftet, wenn auf dem Spielplatz etwas passiert?

Der Betreiber, also Kommune, Träger, Vermieter oder Unternehmen, dem der Spielplatz gehört oder der ihn betreibt.

Die Verantwortung lässt sich an einen Prüfer delegieren, die Organisationspflicht bleibt aber beim Betreiber. Deshalb zählt eine lückenlose Dokumentation aller Inspektionen.

Grundlage: § 823 BGB

Welche Spielplätze müssen geprüft werden?

Alle öffentlich oder für Dritte zugänglichen Spielplätze: kommunale Anlagen, Kitas, Schulen, Wohnanlagen, Hotels, Campingplätze und Gastronomie.

Auch Spielplätze von Wohnungsbaugesellschaften, die nach Landesbauordnung angelegt wurden, fallen darunter.

Grundlage: DIN EN 1176‑7

Intervalle und Qualifikation

Wie oft muss ein Spielplatz geprüft werden?

Die Norm sieht drei Stufen vor: visuelle Routineinspektion täglich bis wöchentlich, operative Inspektion alle ein bis drei Monate und die Hauptinspektion spätestens alle zwölf Monate.

Die genauen Intervalle richten sich nach Nutzung, Vandalismusrisiko und Herstellerangaben und sollten schriftlich festgelegt werden.

Grundlage: DIN EN 1176‑7

Wer darf die jährliche Hauptinspektion durchführen?

Eine sachkundige Person mit nachgewiesener Qualifikation, in der Regel ein qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161‑1.

Routine und operative Inspektionen können eigene Mitarbeiter wie Hausmeister oder Bauhof übernehmen, wenn sie entsprechend eingewiesen sind. Diese Einweisung bieten wir an.

Grundlage: DIN EN 1176‑7, DIN 79161‑1

Muss ein neuer Spielplatz vor der Eröffnung geprüft werden?

Ja. Neue oder wesentlich veränderte Spielplätze werden vor der ersten Nutzung von einer sachkundigen Person abgenommen.

Dabei prüfen wir Aufbau, Fallräume, Fallschutz und Dokumentation des Herstellers.

Grundlage: DIN EN 1176‑7

Ablauf und Kosten

Was kostet eine Spielplatzprüfung?

Der Preis hängt von der Zahl der Spielgeräte und Standorte ab. Sie erhalten vorab ein verbindliches Festpreisangebot.

Mehrere Spielplätze prüfen wir in einer Tour, das senkt die Kosten je Platz.

Was steht im Prüfbericht?

Jedes Spielgerät mit Foto, Befund, Einstufung des Risikos und konkreter Handlungsempfehlung.

Mängel mit sofortigem Handlungsbedarf melden wir Ihnen noch am Prüftag. Den Bericht erhalten Sie digital als PDF für Ihre Dokumentation.

Spielplatz prüfen lassen?
Wir übernehmen die Inspektion.

Kostenlose Erstberatung