Arbeiten auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Firmen, müssen Sie als Bauherr nach der Baustellenverordnung (BaustellV) einen Sicherheits und Gesundheitsschutzkoordinator bestellen. Diese Pflicht gilt auch für private Bauherren und Kommunen.
Wir übernehmen die Koordination von der Planung bis zur Abnahme, bundesweit und vom Einfamilienhaus bis zum großen Infrastrukturprojekt.
Planungsphase.
Aufgaben vor Baubeginn
- Prüfen, ob SiGeKo, Vorankündigung und SiGe Plan erforderlich sind
- Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Planung der Bauabläufe
- Erstellung des Sicherheits und Gesundheitsschutzplans
- Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
- Abstimmung mit Architekt und Fachplanern
Grundlage: § 3 Abs. 2 BaustellV, RAB 30
Ausführungsphase.
Aufgaben auf der Baustelle
- Koordination der Gewerke und ihrer Schutzmaßnahmen
- Regelmäßige Baustellenbegehungen mit Protokoll
- Anpassung des SiGe Plans an den Bauablauf
- Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
- Hinweise an Bauherr und Firmen bei festgestellten Mängeln
Grundlage: § 3 Abs. 3 BaustellV, RAB 30
Für wen.
Bauherren in der Pflicht
Die Baustellenverordnung gilt für jede Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Wir koordinieren bundesweit für:
Private Bauherren
Einfamilienhaus, Anbau oder Sanierung: Auch hier ist ein SiGeKo Pflicht, sobald mehrere Firmen arbeiten.
Unternehmen
Neubau, Hallenerweiterung oder Umbau im laufenden Betrieb, oft mit besonderen Gefährdungen.
Kommunen
Schulen, Kitas, Straßen und Bauhöfe: Koordination für öffentliche Bauherren.
Bauträger und Wohnungsbau
Koordination über mehrere Bauabschnitte und Gewerke hinweg.
Industrie und Instandhaltung
Revisionen und Instandhaltungsarbeiten mit vielen Fremdfirmen.
Architekten und Planer
Wir übernehmen die Koordination im Auftrag Ihres Bauherrn und entlasten Ihr Büro.
Großprojekte.
Koordination auch für Infrastruktur und Energiewende
Neben Neubau, Hallenbau und Sanierung unterstützen wir die Sicherheits und Gesundheitsschutzkoordination bei großen Infrastrukturvorhaben. Dazu gehören Leitungsbauprojekte der Energiewende über viele Kilometer und mit zahlreichen Baulosen. Auf solchen Linienbaustellen arbeiten viele Firmen parallel in wechselnden Bauabschnitten. Genau dort zahlt sich eine eingespielte Koordination aus.
Linienbaustellen über viele Kilometer
Wechselnde Bauabschnitte, parallele Baulose und ständig neue Einsatzorte. Wir halten SiGe Plan und Abstimmungen auf dem aktuellen Stand.
Viele Arbeitgeber, klare Abläufe
Tiefbau, Leitungsbau, Spezialtiefbau und Verkehrssicherung arbeiten Hand in Hand. Wir koordinieren die Schutzmaßnahmen an den Schnittstellen.
Belastbare Dokumentation
Begehungsprotokolle, Fortschreibung des SiGe Plans und die Unterlage für spätere Arbeiten, nachvollziehbar für Bauherr, Behörde und Berufsgenossenschaft.
Wir suchen laufend neue Projekte in ganz Deutschland.
Ob einzelne Baustelle oder Großprojekt mit mehreren Baulosen: Senden Sie uns die Eckdaten zu Bauvorhaben, Bauzeit und Gewerken. Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Einschätzung und ein Angebot.
Unterlage für spätere Arbeiten.
Oft vergessen, später wertvoll
Neben dem SiGe Plan erstellt der SiGeKo eine Unterlage mit Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, etwa für Dachreinigung, Wartung von Anlagen oder Fassadenarbeiten. Sie zeigt, wo Anschlagpunkte, Zugänge und Absturzsicherungen vorgesehen sind.
Wird diese Unterlage schon in der Planung berücksichtigt, spart das später teure Gerüste und Provisorien. Deshalb lohnt es sich, den SiGeKo früh einzubinden.
So läuft die Zusammenarbeit
- Sie senden uns Eckdaten: Bauvorhaben, Bauzeit, beteiligte Gewerke.
- Wir prüfen die Pflichten und erstellen ein Festpreisangebot.
- Planungsphase: SiGe Plan, Vorankündigung, Abstimmung mit Planern.
- Ausführungsphase: Begehungen, Koordination, Protokolle.
- Abschluss: Übergabe der Unterlage für spätere Arbeiten.
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Häufige Fragen.
Zum SiGeKo
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick, mit Rechtsgrundlage. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten innerhalb eines Werktags.
Stand: September 2026
Pflichten des Bauherrn
Wann ist ein SiGeKo Pflicht?
Sobald auf Ihrer Baustelle Beschäftigte von mehr als einem Arbeitgeber tätig sind, gleichzeitig oder nacheinander.
Die Pflicht gilt unabhängig von der Größe des Bauvorhabens und trifft den Bauherrn, nicht die ausführenden Firmen.
Grundlage: § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 BaustellV
Gilt das auch für private Bauherren?
Ja. Auch beim Bau eines Einfamilienhauses muss ein SiGeKo bestellt werden, wenn mehrere Firmen auf der Baustelle arbeiten.
Der Bauherr kann die Aufgabe einem geeigneten Dritten übertragen, bleibt aber für die Bestellung verantwortlich.
Grundlage: § 4 BaustellV
Was passiert, wenn kein SiGeKo bestellt wurde?
Die Behörde kann die Bestellung anordnen. Wer die Anordnung missachtet, riskiert ein Bußgeld.
Eine fehlende Vorankündigung oder ein fehlender SiGe Plan ist direkt bußgeldbewehrt. Kommt es zu einem Unfall, drohen dem Bauherrn zudem zivil und strafrechtliche Folgen.
Grundlage: § 22 und § 25 ArbSchG, § 7 BaustellV
Unterlagen und Ablauf
Wann brauche ich eine Vorankündigung?
Wenn die Baustelle länger als 30 Arbeitstage dauert und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind, oder wenn der Umfang 500 Personentage übersteigt.
Die Vorankündigung geht spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle an die zuständige Behörde und muss sichtbar auf der Baustelle aushängen.
Grundlage: § 2 Abs. 2 BaustellV
Was ist ein SiGe Plan und wann ist er nötig?
Der Sicherheits und Gesundheitsschutzplan regelt, wie die Gewerke sicher zusammenarbeiten. Er ist Pflicht, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und eine Vorankündigung nötig ist oder besonders gefährliche Arbeiten anfallen.
Dazu zählen zum Beispiel Arbeiten mit Absturzgefahr über 7 Metern oder in der Nähe von Hochspannungsleitungen.
Grundlage: § 2 Abs. 3 BaustellV, Anhang II
Wann sollte ich den SiGeKo beauftragen?
Bereits in der Planungsphase. Der SiGeKo hat Aufgaben vor Baubeginn, etwa den SiGe Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten.
Wer ihn erst zum Baustart bestellt, verschenkt Einfluss auf eine sichere und wirtschaftliche Planung.
Grundlage: § 3 Abs. 2 BaustellV, RAB 30