Umweltschutz.
Gefahrstoffe und Abfall rechtssicher organisiert

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Bundesweit im EinsatzAntwort innerhalb eines WerktagsFester AnsprechpartnerPrüfsichere Dokumentation

Gefahrstoffe, Öle und Abfälle sind ein Risiko für Mitarbeiter und Umwelt und ein häufiger Prüfpunkt der Behörden.

Wir helfen Ihnen, die Lagerung so zu organisieren, dass sie die Vorschriften erfüllt und im Alltag funktioniert.

Unsere Leistungen.
Im Detail

Umweltschutz im Betrieb überschneidet sich eng mit dem Arbeitsschutz. Wir beraten Sie dort, wo beides zusammenkommt:

Gefahrstoffverzeichnis

Erfassung aller Gefahrstoffe mit Menge, Einsatzort und Sicherheitsdatenblatt nach § 6 Abs. 12 GefStoffV.

Gefahrstofflagerung

Prüfung Ihres Lagers auf Zusammenlagerung, Behälter, Auffangwannen und Sicherheitsschränke nach TRGS 510.

Wassergefährdende Stoffe

Anforderungen an Lagerung und Abfüllung von Ölen, Kraftstoffen und Chemikalien nach AwSV.

Abfallorganisation

Getrennte Sammlung und Dokumentation gewerblicher Abfälle nach Gewerbeabfallverordnung.

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe als Entwurf zur Freigabe, verständlich und arbeitsplatzbezogen.

Mehr erfahren →

Unterweisung

Unterweisung Ihrer Beschäftigten zu Gefahrstoffen und Verhalten bei Leckagen.

Mehr erfahren →

Warum das wichtig ist.
Haftung und Kosten

Falsch gelagerte Gefahrstoffe gefährden Beschäftigte, Gebäude und Umwelt. Läuft Öl ins Erdreich oder ins Abwasser, drohen neben Bußgeldern erhebliche Sanierungskosten. Bei Kontrollen durch Gewerbeaufsicht oder Umweltbehörde gehören Gefahrstoffverzeichnis und Lagerung zu den ersten Prüfpunkten.

Wir sehen uns Ihre Situation vor Ort an, zeigen, was fehlt, und helfen bei der Umsetzung, abgestimmt mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung und Ihren Unterweisungen.

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Häufige Fragen.
Zum Umweltschutz

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick, mit Rechtsgrundlage. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten innerhalb eines Werktags.

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Stand: September 2026

Gefahrstoffe und Abfall

Brauche ich ein Gefahrstoffverzeichnis?

Ja, wenn in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe verwendet oder gelagert werden. Das gilt schon für Reinigungsmittel, Öle oder Farben mit Gefahrenkennzeichnung.

Das Verzeichnis muss aktuell sein und auf die Sicherheitsdatenblätter verweisen.

Grundlage: § 6 Abs. 12 GefStoffV

Wie müssen Gefahrstoffe gelagert werden?

Getrennt nach Stoffgruppen, in geeigneten Behältern und je nach Menge in Sicherheitsschränken oder eigenen Lagerräumen.

Die Anforderungen hängen von Art und Menge der Stoffe ab. Wir prüfen Ihr Lager und zeigen konkrete Verbesserungen.

Grundlage: TRGS 510

Was gilt für wassergefährdende Stoffe wie Öle?

Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender Stoffe müssen dicht, beständig und je nach Gefährdungsstufe mit Auffangvorrichtung ausgestattet sein.

Grundlage: AwSV

Wie muss gewerblicher Abfall getrennt werden?

Gewerbliche Siedlungsabfälle müssen getrennt gesammelt und die Trennung dokumentiert werden.

Grundlage: § 3 Gewerbeabfallverordnung

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