Datenschutz.
Externer Datenschutzbeauftragter

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Bundesweit im EinsatzAntwort innerhalb eines WerktagsFester AnsprechpartnerPrüfsichere Dokumentation

Kundendaten, Personalakten, Videokameras: Fast jeder Betrieb verarbeitet personenbezogene Daten. Sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht (§ 38 BDSG).

Ein externer DSB bringt das Fachwissen mit und fällt nicht unter den besonderen Kündigungsschutz eines internen DSB.

Unsere Leistungen.
Im Detail

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir die gesetzlichen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO und helfen Ihnen, Datenschutz pragmatisch in den Alltag zu bringen.

Bestellung und Meldung

Benennung als externer Datenschutzbeauftragter inklusive Meldung der Kontaktdaten an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Bestandsaufnahme

Wir erfassen, welche personenbezogenen Daten Sie wo verarbeiten, und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht.

Verzeichnis und TOM

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und technische und organisatorische Maßnahmen, prüffähig dokumentiert.

Verträge prüfen

Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern wie Lohnbüro, IT oder Cloud, dazu Website, Cookies und Videoüberwachung.

Mitarbeiterschulung

Verständliche Datenschutzschulung vor Ort oder online, mit Nachweis für Ihre Unterlagen.

Anfragen und Pannen

Unterstützung bei Auskunftsersuchen, Löschanfragen und Datenpannen, inklusive Meldung an die Aufsichtsbehörde.

Aufgaben des DSB.
Nach Art. 39 DSGVO

  • Unterrichtung und Beratung der Geschäftsleitung und der Beschäftigten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und der betrieblichen Regeln
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Beratung bei der Datenschutz Folgenabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle für sie

Die Verantwortung für den Datenschutz bleibt beim Unternehmen. Der Datenschutzbeauftragte berät und kontrolliert, er entscheidet nicht an Ihrer Stelle.

Typische Themen.
Aus der Praxis

  • Personalakten und Beschäftigtendaten
  • Videoüberwachung von Gelände und Räumen
  • Website, Kontaktformular und Cookies
  • E‑Mail, Messenger und Cloud Dienste
  • Löschfristen und Löschkonzept
  • Kundendaten im Außendienst und auf Mobilgeräten

Datenschutz und Arbeitsschutz.
Aus einer Hand

Viele Themen überschneiden sich: Unterweisungsnachweise, Unfallmeldungen, arbeitsmedizinische Vorsorge oder Zugangskontrollen enthalten personenbezogene Daten. Wenn Arbeitsschutz und Datenschutz bei einem Ansprechpartner liegen, werden diese Schnittstellen gleich richtig gelöst.

So starten wir

  1. Kostenloses Erstgespräch zu Größe, Branche und eingesetzter Software.
  2. Festpreisangebot mit monatlicher Pauschale.
  3. Bestandsaufnahme vor Ort oder per Videotermin.
  4. Maßnahmenplan mit Prioritäten und laufende Betreuung.

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Stand: September 2026

Pflichten

Ab wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Unabhängig von der Größe gilt die Pflicht auch, wenn Sie Daten verarbeiten, die eine Datenschutz Folgenabschätzung erfordern, oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung oder für Markt und Meinungsforschung verarbeiten.

Grundlage: Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG

Betrifft uns die DSGVO auch unter 20 Mitarbeitern?

Ja. Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen. Nur die Bestellpflicht für den Datenschutzbeauftragten hängt von der Größe ab.

Informationspflichten und technische und organisatorische Maßnahmen gelten immer. Das Verarbeitungsverzeichnis ist trotz der Ausnahme für Betriebe unter 250 Mitarbeitern praktisch für fast alle Pflicht, weil etwa die Lohnabrechnung regelmäßig erfolgt.

Grundlage: Art. 13, 30 und 32 DSGVO

Was droht bei Verstößen?

Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In der Praxis sind Abmahnungen und Schadenersatzforderungen Betroffener das häufigere Risiko.

Grundlage: Art. 82 und 83 DSGVO

Externer DSB

Was ist der Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten?

Sie bekommen sofort Fachwissen, ohne einen eigenen Mitarbeiter ausbilden zu müssen. Ein intern benannter Pflicht DSB genießt besonderen Kündigungsschutz, ein externer nicht.

Die Zusammenarbeit ist vertraglich geregelt und kann angepasst oder beendet werden.

Grundlage: § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 BDSG

Wir hatten eine Datenpanne. Was ist zu tun?

Datenpannen mit Risiko für Betroffene müssen unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden, an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Schreiben Sie uns sofort mit dem Stichwort Datenpanne. Wir bewerten den Vorfall und bereiten die Meldung vor.

Grundlage: Art. 33 DSGVO

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Sie zahlen einen festen Monatspreis, der sich nach Mitarbeiterzahl und Art der Datenverarbeitung richtet.

Das Angebot erhalten Sie nach einem kurzen Erstgespräch.

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Wir stellen Ihren externen Datenschutzbeauftragten.

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