Wer Stapler, Kran oder Bagger bedient, braucht eine Ausbildung und eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber.
Wir bilden Ihre Mitarbeiter in Theorie und Praxis aus, in Heidenheim oder direkt bei Ihnen im Betrieb an Ihren eigenen Maschinen.
Ausbildung Gabelstapler
Theorie, Praxis und Prüfung für Fahrer von Flurförderzeugen, mit Fahrausweis. Grundlage: DGUV Grundsatz 308‑001.
Kranführer
Ausbildung für Hallen, Brücken und Portalkrane nach DGUV Grundsatz 309‑003. Theorieteil auch online.
Erdbaumaschinen
Bagger und Radlader: 2 Tage Theorie und Praxis mit Fahrausweis. Termine auf Anfrage, auch bei Ihnen im Betrieb.
Brandschutzhelfer
Theorie und praktische Löschübung bei Ihnen im Betrieb. Grundlage: ASR A2.2.
BKF Weiterbildung
Module für Berufskraftfahrer nach BKrFQG und BKrFQV, 35 Stunden in 5 Jahren.
Ladungssicherung
Sicheres Beladen von Lkw und Transportern nach VDI 2700, mit Praxisteil.
Befähigte Personen
Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zur Prüfung von Leitern, Regalen und mehr nach TRBS 1203.
Inhouse Schulungen
Jede Schulung auch bei Ihnen vor Ort. Teilnehmerzahl und Termin stimmen wir mit Ihnen ab.
Onlinekurse (Neu)
Sicherheitsbeauftragte und Kranführer (Theorie) flexibel online ausbilden.
Warum bei uns?
Praxisnah und verständlich
- Kleine Gruppen
- Praxis an echten Maschinen
- Teilnahmebescheinigung und Fahrausweis
- Termine auch kurzfristig auf Anfrage
Häufige Fragen.
Zu Schulungen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick, mit Rechtsgrundlage. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten innerhalb eines Werktags.
Stand: September 2026
Staplerschein und Co.
Wer darf einen Gabelstapler fahren?
Personen ab 18 Jahren, die geeignet, ausgebildet und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt sind.
Die Ausbildung umfasst Theorie, Praxis und eine Prüfung. Sie erhalten einen Fahrausweis.
Grundlage: § 7 DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308‑001
Wie lange gilt der Staplerschein?
Der Fahrausweis ist unbefristet gültig. Der Fahrer muss aber mindestens einmal jährlich unterwiesen werden und die Beauftragung gilt nur für den jeweiligen Betrieb.
Grundlage: § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1
Brauchen Kranführer einen Befähigungsnachweis?
Ja. Kranführer müssen ausgebildet, unterwiesen und vom Arbeitgeber beauftragt sein, bei ortsveränderlichen Kranen schriftlich. Die Ausbildung besteht aus Theorie, Praxis und Prüfung.
Den Theorieteil können Ihre Mitarbeiter auch in unserem Onlinekurs absolvieren.
Grundlage: § 29 DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309‑003
Organisation
Können Sie auch bei uns im Betrieb schulen?
Ja. Jede Schulung führen wir auch inhouse durch, an Ihren eigenen Maschinen und angepasst an Ihre Abläufe.
Das spart Reisezeit und Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter.
Welche Nachweise erhalten die Teilnehmer?
Eine Teilnahmebescheinigung und je nach Schulung einen Fahrausweis. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie eine Teilnehmerliste.
Schulung gesucht?
Wir planen sie mit Ihnen.
Termine.
Kurs buchen.
Alle offenen Präsenztermine finden Sie im Kurskalender. Plätze sind begrenzt, buchen Sie frühzeitig.